Informationen & Preise

Wichtige Patienteninformation
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für Heilpraktiker-Leistungen leider nicht.
Bitte beachten Sie, dass private Krankenkassen Beihilfeträger und auch private Zusatzversicherungen das Honorar nur bis zum jeweiligen Höchstsatz der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) erstatten, die Differenz ist vom Patient zu begleichen. Bitte erkundigen Sie sich vorab bei Ihrer Kasse über Ihren jeweiligen Tarif und die Erstattungsbedingungen.

Behandlungsdauer:
Die erste Sitzung dauert ca.75 bis 90 Minuten und besteht aus einem ausführlichen Anamnese Gespräch, einer körperlichen Untersuchung, der Therapieberatung und der ersten Behandlung.
Für Folgebehandlungen planen Sie bitte ca. 60 Minuten ein.

Preise
Der Stundensatz für eine Sitzung für Erwachsene, Kinder oder Säuglinge beträgt

  • 65 EUR  - Diagnose, Therapie oder Beratung
  • 65 EUR  - Craniosacralthrapie / Säuglingscranio 
  • 65 EUR  - Myofasziale Schmerzthearpie / Triggerpunkttherapie
  • 40 EUR  - Energetisches Coaching / Psychotherapie - Emotional Freedom Technique
  • 40 EUR  - Moxalampen- Behandlung (30 Minuten 20 EUR)

Telefonische, behandlungsbezogene Beratungen werden separat abgerechnet.
Für eine telefonische Beratung gilt ein Stundensatz von 40 Euro*
*Die telefonische Beratung wird in 15 min Einheiten abgerechnet.

Hinweise zur Abrechnung von Heilpraktiker Leistungen
Heilpraktiker-Leistungen sind Mehrwertsteuerbefreit gemäß § 4 Nr. 14 Buchst. A UStG.
Heilpraktiker-Leistungen sind KEINE Kassenleistungen und werden somit nicht von Ihrer Kasse übernommen.
Eine Kostenübernahme bei privaten Krankenversicherungen, Privaten Zusatzversicherungen und Beihilfestellen hängt von Ihrem jeweiligen Tarif ab.
Die Abrechnung machen Sie bitte direkt mit Ihrer Krankenkasse anhand meiner Heilpraktikerrechnung gemäß der Heilpraktiker Gebührenordnung aus.
Falls Sie ihren Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie ihn bitte rechtzeitig (möglichst 24h im Voraus) ab.
Für nicht abgesagte Termine behalte ich mir vor, eine Ausfallgebühr in 50% der Höhe des vereinbarten Honorars in Rechnung zu stellen.